agex FLEX – Arbeitnehmerüberlassung

Unsere Spezialisten für Ihre IT- und Engineering-Projekte.

Wir – die agex FLEX– sind ein unabhängig geführtes mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin und bilden zusammen mit der agex IT gmbh einen Unternehmensverbund. Das Geschäftsfeld der agex FLEX beinhaltet die Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Fundierte Projekterfahrung kombiniert mit tiefgehender Branchenkompetenz qualifiziert agex als strategischer Partner für renommierte Unternehmen – national und international. Wir sind ein zuverlässiger und fairer Partner für alle Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner.

Beim Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gehen wir davon aus, dass es sich um eine vorübergehende Beschäftigung in unserem Unternehmen handelt. Wir freuen uns, wenn unsere Mitarbeiter bei unseren Kunden eine neue berufliche Heimat finden.

Unternehmen

Wir stellen Ihnen Mitarbeiter aus dem IT- und Engineering-Umfeld zur Verfügung – auf Zeit, direkt oder für Projekte.

Unsere flexibel einsetzbaren Mitarbeiter decken in erster Linie folgende Bereiche ab:

  • Projektadministration
  • Planung
  • Kaufmännische Unterstützung
  • Systemadministration
  • Technischer Support
  • Junior Entwickler
  • Junior Ingenieure

Wir besitzen die unbefristete Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung und haben uns dem Tarifvertrag der IG Metall und des BAP angeschlossen. Das bedeutet auch: unsere Spezialisten und Mitarbeiter werden gut bezahlt. Wir haben anspruchsvolle Jobs zu vergeben und verstehen uns als „Sprungbrett“ in ein direktes Arbeitsverhältnis bei unseren Kunden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Professionelle externe Ergänzung Ihres Kernteams – flexibel und zeitlich begrenzt durch qualifizierte Spezialisten von außen.
  • Qualifiziertes Feedback nach der Bedarfsanalyse: Unser Team greift auf ein exzellentes Netzwerk von hochqualifizierten Mitarbeitern zurück, die exakt auf Ihren Bedarf zugeschnitten zum Einsatz kommen.
  • Hohe Passgenauigkeit: Qualifizierte Kandidatenvorauswahl durch Branchenexpertise und strukturierte Interviewführung.
  • Schnelligkeit: Präsentation der ersten, passgenauen Kandidaten i.d.R. nach drei bis vier Wochen.

Experten/Mitarbeiter

Wir bringen Sie mit den passenden Unternehmen und Projekten zusammen.

Auf dem Weg zum neuen Job sind wir Ihr zuverlässiger Begleiter. Wir gleichen Ihre Fähigkeiten mit den Bedürfnissen unserer Kunden ab – auch wenn nicht alles auf dem Papier steht. Durch intensive Gespräche mit Ihnen und mit den Fachbereichen bei unseren Kunden erreichen wir ein für beide Seiten optimales Ergebnis.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Startbahn für Ihre Expertenkarriere: Auch Einsteiger und Young Professionals erhalten von Anfang an Zugang zu langfristigen und spannenden Aufgaben.
  • Wir vernetzen unsere Mitarbeiter mit einer Vielzahl renommierter Unternehmen. Sie erhalten schnellen Zugang zu neuen und innovativen Stellen und lernen verschiedene Unternehmen und Branchen kennen.
  • Wir unterstützen Sie in allen Berufsphasen: beim Jobstart, Quer- oder Wiedereinstieg.
  • Ihre Sicherheit ist bei uns klar geregelt. agex FLEX heißt: Verlässliche Bezahlung, attraktive Jahresgehälter, volle soziale Absicherung und Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.
  • Festanstellung mit den entsprechenden Vorteilen: Gleitzeitkonto, Überstundenausgleich, betriebliche Altersvorsorge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschuss zum Essen, Kitazuschuss etc.
  • Wir haben uns dem Tarifvertrag der IG Metall und des BAP angeschlossen.
  • Wir leben Prozesstreue. Das ermöglicht unseren Kandidaten eine direkte und einheitliche Kommunikation.
  • Unsere Mitarbeiter sind in allen Phasen des Kundeneinsatzes gut betreut.
  • Persönliche und gute Betreuung in allen Phasen der Einsätze bei unseren Kunden.
  • Übernahme von Wohnungskosten am Arbeitsort und großzügige Heimfahrtsregelungen.

Jobs

Stellenbeschreibung
Standort
Referenznummer

Reformen der ANÜ seit 01.04.2017

Allgemein zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden AÜG)

Seit dem 1. April 2017 haben sich Änderungen in der Zeitarbeit ergeben. Kurzübersicht der Neuregelungen

Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung nach der Reform des AÜG:

  • Zeitarbeitnehmer können künftig bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei einem Entleiher eingesetzt werden. Bei Unternehmen, die einen Tarifabschluss mit der IG Metall haben, kann die Höchstüberlassungsdauer 48 Monate betragen.
  • Zeitarbeitnehmer werden nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay).
  • Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Zeitarbeitnehmern in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie Zeitarbeitnehmer tätig werden lassen. Vor der Überlassung haben sie die Person des Zeitarbeitnehmers unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren.
  • Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher.
  • Das Informationsrechts des Betriebsrats über den Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Betrieb wird gesetzlich klargestellt.
  • Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung werden der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt.

(nähere Informationen finden Sie bei der IHK-Berlin)

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